Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) bezeichnet die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder (EMF) mit der Umwelt und den darin befindlichen Lebewesen –insbesondere den Menschen.
Zum Schutz vor ungewünschten Effekten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Grenzwerte für die Exposition mit elektromagnetischen Feldern zur Gewährleistung der Sicherheit festgelegt.
Obwohl EMVU Teil der Amateurfunkausbildung ist, wird im Nachhinein diesem Thema wenig oder gar keine Beachtung mehr geschenkt.
Deshalb herrscht bei vielen Funkamateuren (das ist leider so) eine erschreckende Unwissenheit.
Was wir uns selbst antun, ist unsere eigene Sache. Jedoch haben wir die Pflicht andere durch unsere Aktivitäten keinen Schaden zuzufügen.
Deshalb müssen wir Störquellen beseitigen, Grenzwerte einhalten und für ausreichenden Schutz sorgen.
Wir Funkamateure genießen das Privileg, die Einhaltung der Grenzwerte für den Schutz von Personen selbst zu ermitteln und zu dokumentieren.
Andere Betreiber von Sendeanlagen (z.B. Mobilfunknetze) müssen dies gegen Entgelt durch die BNetzA durchführen lassen.
KEINE PANIK - wir werden hier keine komplizierten Formeln besprechen, sondern bedienen uns einer einfachen Näherungsformel,
die für die meisten Zwecke ausreichend ist. Wer eine Anzeige gemäß der BEMFV ? machen muss, dem stehen hilfreiche Tools zur Verfügung.
Dieses Thema behandeln wir später ausführlich.
Was nicht in unserer Näherungsformel berücksichtigt wird.
Antennencharakteristik
Nah- und Fernfeldberechnungen
Dämpfungen aller Art
Umrechnungsfaktor der Sendearten
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke festgelegt. Für uns ist die elektrische Feldstärke von wesentlicher Bedeutung
[s. Tabelle 1].
Obwohl diese Verordnung nur für ortsfeste Sendeanlagen gültig ist, so sollten wir auch im freien Felde auf den Schutz von Personen achten.
Was wir zur Berechnung benötigen.
Feldstärke E (s.Tabelle 2)
Effektive Strahlungsleistung - PEIRP
Antennengewinn G - dBd / dBi
[Beispiel 1] Dämpfungen bleiben unberücksichtigt. Feldstärke E = 28V/m Sendeleistung PPEP = 10 Watt Antennengewinn G = 3 dBd (3dB = Leistungsfaktor = 2 | EIRP = ERP x 1,64) Sicherheitsabstand d in m = ? [Formel 1] tatsächliche Formel PEIRP = PPEP x 2 x 1,64 ≈ 33 Watt
[Näherungsformel] für Kopfrechner PEIRP = PPEP x 2 x 2 ≈ 40 Watt 30 Ω x 40 Watt = 1200
Mit geraden Zahlen lässt sich einfacher rechnen. Die Wurzel aus 1200 ist ja kleiner als 40.
Wir könnten statt dessen auch die Zahl 30 nehmen. Dann müssten wir für E auch eine kleinere Zahl, z.B 20 einsetzen.
BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.
Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.
FeldstärkenGrenzwerte gemäss der Verordnung (26. BImSchV)Tabelle 1 - FeldstärkeQuelle: Bundesamt für StrahlenschutzTabelle 2 - Annähernde Feldstärke
Die 26. BImSchV gilt nicht für Anlagen, die breitbandige elektromagnetische Impulse erzeugen und der Landesverteidigung dienen.
Auch mobile Endgeräte, die hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen, zum Beispiel Handsprechfunkgeräte, sind von der Verordnung nicht erfasst.
Für solche Geräte gilt das Funkanlagengesetz [FuAG] das die Europäische Funkanlagenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Die nebenstehenden Berechnungen sind sehr einfach gehalten, sind aber tatsächlich wesentlich komplexer.
Wenn man portabel eine Funkanlage betreibt, ist man mit den so ermittelten Werten immer auf der sicheren Seite.
Eine ausführliche Betrachtung werden wir in dem Artikel "BEMFV" vornehmen.
Störungen unerwünscht
Vorwort
Für die Begrenzung von Oberwellen bzw. unerwünschter Aussendungen müssen wir zwei Kategorien unterscheiden.
Kategorie 1 - Das sind Funkanlagen, die im freien Markt zur Verfügung stehen und in ihrer Funktionsweise nicht verändert werden.
Diese Funkanlagen unterliegen den Vorgaben des European Telecommunications Standards Institute (ETSI).
Kategorie 2 - Das sind Funkanlagen die verändert wurden, sowie Funkanlagen die teilweise oder gänzlich selbst hergestellt wurden.
Diese Anlagen unterliegen der Amateurfunkverordnung (AfuV).
Wir werden die Kategorie 1 nur kurz betrachten und richten unser Hauptaugenmerk auf die Kategorie 2. Man beachte - Bereits die Veränderung der Firmware durch sog. Custom-Firmware beeinflusst die Funktionsweise der Funkanlage, die damit unter die AfuV fällt.
Oberwellen
Begrenzung unerlässlich
Oberwellen sind das Vielfache der Nutzfrequenz. ( fo ) (Grundwelle, 1 Harmonische, s. Grafik-1).
Diese unerwünschten Oberwellen und Nebenaussendungen entstehen durch Nichtlinearität in der elektronischen Schaltung, etwa beim Mischen, Verstärken und der Signalaufbereitung.
Eine Grundwelle ohne Oberwellen ist praktisch unmöglich. Daher müssen diese auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Dies wird durch verschiedene Filter realisiert.
Für die oben erwähnte Kategorie 1 gelten die Werte aus Tabelle 3. Wie aus der Formel ersichtlich, ist die Reduzierung der Nebenaussendungen von der Sendeleistung PEP abhängig.
Für die Katgorie 2 hat der Gesetzgeber gemäß AFuV §16 ? für unterschiedliche Frequenzbereiche feste Dämpfungswerte (s. Tabelle 4) vorgegeben, die wir einhalten müssen.
Diese Werte von bis zu 60 dB (das ist heftig!) werden von den meisten Sendeanlagen eingehalten oder gar übertroffen.
Manche preiswerte Handfunkgeräte sind da etwas zurückhaltend. Aber lasst uns mal eine kleine Berechnung durchführen.
[Beispiel 2] gemäss ETSI PEP = Sendeleistung 5Watt / 1Watt Lp = Dämpfung in dB [Formel 2]
[Beispiel 3] gemäss AfuV P = Leistung der unerwünschten Aussendung P0 = Bezugsleistung Lp = Dämpfung in dB (minus als Vorzeichen) [Formel 3] Leistungsberechnung der Dämpfung
Ergebnisse in Tabelle 5
Selbstverständlich hat kein Funkamateur solch ein Billiggerät im Shack - niemals (hi). Weil die technikversierten Spezialagenten wissen,
dass man mit 50 µW Oberwellen, Flugzeuge und sogar Satelliten vom Himmel holen kann. (Sarkasmus ende)
LeistungsdämpfungGrafik-1 - Harmonische und OberwellenTabelle 3 Unterdrückung unerwünschter Aussendungen gemäss ETSI EN 301 783 V2.1.1 (2016-01)Quelle: ETSI (pdf-Datei)Tabelle 4 Unterdrückung unerwünschter Aussendungen gemäss § 16 Abs. 4 Satz 2 der AfuVQuelle: BNetzA (pdf-Datei)Tabelle 5 - Leistungstabelle
AFuV §16
Richtwerte für unerwünschte Aussendungen gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Unerwünschte Aussendungen sind die Aussendungen gemäß § 2 Nr. 11 der AFuV. Als erforderliche Richtwerte für unerwünschte Aussendungen beim Betrieb von Amateurfunkanlagen gemäß § 16 Abs. 4 AFuV gelten die Werte in Tabelle 4.
Störungen vermeiden
Praxis
Entstörung notwendig
Unsere Amateurfunkbänder sind von Störungen betroffen. Teils sind das natürliche Vorgänge,
zum Beispiel Rauschen durch Gewitterstörungen oder Vorgänge in der Ionosphäre, zum Anderen sind das menschengemachte Störungen.
Diese entstehen durch nahe gelegene Sender, durch unsaubere Sendesignale und durch überforderte Empfänger-Eingänge.
Die in unseren Transceivern verbauten Filter reichen zur Reduzierung der unerwünschten Nebenaussendungen in der Regel aus.
Das kann man bei den hohen Preisen der Geräte auch erwarten. In einigen Fällen ist die Reduzierung jedoch unzureichend, besonders wenn mit
PA's gearbeitet wird.
Aber bevor wir zu drastischen Mitteln (externe Filter) greifen müssen, sollten wir einige grundlegende Dinge beachten. Mikrofonverstärker bis zur Verzerrung aufdrehen oder die Sendeendstufe bis an die Leistungsgrenze drillen sind keine Option für ein sauberes Signal. Intermodulationsprodukte ? wären das Ergebnis.
Wo vorne Mist hineinkommt, kann hinten keine "Gute Butter" herauskommen. Eine moderate Verstärkung ist daher angesagt.
Widmen wir uns den klassischen Filtern. Übrigens, die Filter sind nicht nur auf der Sendeseite wirksam.
Durch die immer größeren Störungen durch (z.B. PV-Anlagen usw.) leisten diese auch beim Empfang die gleich gute Arbeit.
Das Thema Filter ist Bestandteil der Afu-Prüfung Klasse E
Prüfungsfragen ED201 und nachfolgende
Prüfungsfragen EJ206 und nachfolgende
Im Fragenkatalog sind RC-Filter (R=Widerstand) | (Butterworth-Filters 1. Ordnung) abgebildet. Diese Filter haben eine Dämpfung von 20 dB.
LC-Filter (L=Spule) | (Butterworth-Filters 2. Ordnung) haben eine Dämpfung von 40 dB und eine höhere Flankensteilheit. Die Funktionsweise beider Filter ist gleich.
Allgemein:
Dies sind einfache schematische Darstellungen. In Wirklichkeit sind die Schaltungen wesentlich komplexer.
Bei passiven Filter ist die Amplitude (G) der Grundfrequenz ( ƒg) um 3 dB schwächer als das Eingangssignal.
[Formel 2] (Dämpfung Grundfrequenz ƒg)
Tiefpass:[Grafik 2-2b]
Wie der Name Tiefpass schon sagt, können tiefe Frequenzen passieren (Frequenzpass). Frequenzen darüber werden gesperrt.
Hochpass:[Grafik 3-3b]
Hier werden die tiefen Frequenzen gesperrt (Sperrbereich). Hohe Frequenzen können passieren.
Bandpass:[Grafik 4-4b]
Durch zusammenschalten von Tief- und Hochpass entsteht ein Bandpass. Hier wird ein bestimmter Frequenzbereich
( ƒt bis ƒh ) durchgelassen.
Frequenzen darunter (Sperrbereich t) und Frequenzen darüber (Sperrbereich h) werden gesperrt.
Bemerkung:
Alle Filter haben eins gemeinsam - sie kosten viel Geld. Deshalb sollte genau überlegt werden, was wirklich notwendig ist.
Wirkungsvoll sind sie allemal.
Bandpass-Filter für Billig-Handfunkgeräte:
Diese kleinen Filter haben eine gute Performanz, kosten jedoch so um die 50 Euro.
Die meisten Funkgeräte sind Duo-Bander. Also benötigen wir pro Band ein Filter.
Ob das noch ökonomisch ist, bleibt jedem selbst überlassen.
Die Intermodulation (IM oder IMD) bezeichnet die Entstehung von Frequenzen, wenn zwei oder mehr unterschiedliche Frequenzen durch ein System mit nichtlinearer Übertragungsfunktion verarbeitet werden.